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   BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88   

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BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88 (https://dejure.org/1988,5478)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1988 - 2 B 18.88 (https://dejure.org/1988,5478)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1988 - 2 B 18.88 (https://dejure.org/1988,5478)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Einweisung in eine Planstelle einer Besoldungsgruppe - Abschluss eines Auswahlverfahrens - Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Feststellungsinteresse bei der Absicht, wegen einer schon vor verwaltungsgerichtlicher Klageerhebung eingetretenen Erledigung des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Im übrigen ist in grundsätzlicher Hinsicht durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß ein beabsichtigter Amtshaftungsprozeß kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu begründen vermag, wenn er offensichtlich aussichtslos ist, d.h. wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, daß der behauptete Schadensersatzanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (vgl. zusammenfassend Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82

    Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Ob es ihn zutreffend auf den vorliegenden Fall angewandt hat, insbesondere auch von zutreffenden Erwägungen zur Frage der Feststellung eines Schadens ausgegangen ist (vgl. dazu z.B. Urteile des Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - und des Bundesgerichtshofs vom 3. März 1983 - III ZR 34/82 - <NJW 1983, 2241 [BGH 03.03.1983 - III ZR 34/82]>), mag zweifelhaft erscheinen, ist jedoch unter dem Gesichtspunkt des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Frage der rechtlichen Würdigung des konkreten Einzelfalles, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag.
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Rechtsfragen, die dem auslaufenden Recht angehören, kommt aber regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - grundsätzliche Bedeutung nicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Rechtsfragen, die dem auslaufenden Recht angehören, kommt aber regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - grundsätzliche Bedeutung nicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Ob es ihn zutreffend auf den vorliegenden Fall angewandt hat, insbesondere auch von zutreffenden Erwägungen zur Frage der Feststellung eines Schadens ausgegangen ist (vgl. dazu z.B. Urteile des Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - und des Bundesgerichtshofs vom 3. März 1983 - III ZR 34/82 - <NJW 1983, 2241 [BGH 03.03.1983 - III ZR 34/82]>), mag zweifelhaft erscheinen, ist jedoch unter dem Gesichtspunkt des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Frage der rechtlichen Würdigung des konkreten Einzelfalles, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag.
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Rechtsfragen, die dem auslaufenden Recht angehören, kommt aber regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - grundsätzliche Bedeutung nicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80

    Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Hierzu ist schon darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Absicht, wegen einer schon vor verwaltungsgerichtlicher Klageerhebung eingetretenen Erledigung des Klagebegehrens Schadensersatz einzuklagen, anders als bei einer erst nach verwaltungsgerichtlicher Klageerhebung eingetretenen Erledigung ein berechtigtes Interesse an verwaltungsgerichtlicher Feststellung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nicht zu begründen vermag; in diesem Falle hätte der Kläger insoweit sogleich das zuständige Gericht anrufen müssen und nicht wegen einer Vortrage zunächst einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht beginnen dürfen (vgl. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - und Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - ).
  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Rechtsfragen, die dem auslaufenden Recht angehören, kommt aber regelmäßig - und auch im vorliegenden Fall - grundsätzliche Bedeutung nicht zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 -, vom 20. August 1973 - BVerwG 1 B 46.73 -, vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1988 - 2 B 18.88
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.08.1973 - I B 46.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit

  • BVerwG, 10.05.1989 - 2 B 58.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auch ist in der vom Berufungsgericht (S. 4 der Beschlußausfertigung) zutreffend angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen, daß die Absicht, wegen einer schon vor verwaltungsgerichtlicher Klageerhebung eingetretenen Erledigung des Klagebegehrens Schadensersatz einzuklagen, anders als bei einer erst nach verwaltungsgerichtlicher Klageerhebung eingetretenen Erledigung ein berechtigtes Interesse an verwaltungsgerichtlicher Feststellung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nicht zu begründen vermag, vielmehr der Kläger in diesem Falle sogleich den Schadensersatz vor dem dafür zuständigen Gericht hätte einklagen müssen (vgl. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - ; Beschlüsse vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - und vom 27. Mai 1988 - BVerwG 2 B 18.88 -).
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